Pflegefachmann in dunkelblauer Arbeitskleidung blickt auf eine Stadt. Wegweiser und Symbole zeigen Möglichkeiten der Selbstständigkeit in der Pflege, darunter Beratung, Schulungen, digitale Angebote und ein eigener Pflegedienst.

Selbstständig in der Pflege: Was als Fachkraft und als Assistent wirklich geht

September 05, 2026•7 min read

Selbstständig in der Pflege: Was als Fachkraft und als Assistent wirklich geht

Ich habe auch darüber nachgedacht. Mich einfach in der Pflege selbstständig zu machen. Als Pflegehelfer vielleicht mit Alltagsbegleitung oder Betreuung. Oder den langen Weg gehen: erst Fachkraft werden und irgendwann einen eigenen Pflegedienst gründen.

Ich habe mir beides genau angeschaut. Und beim Assistenten-Weg ist mir schnell etwas klar geworden: Am Ende hätte ich genau denselben Job gemacht wie jetzt. Die gleichen Tätigkeiten, die gleiche körperliche Belastung, nur ohne festes Gehalt, ohne bezahlten Urlaub und mit mehr Papierkram. Und der Weg über die Fachkraft zum eigenen Pflegedienst hätte Jahre gedauert, nur um am Ende noch tiefer in einem Beruf zu stecken, in dem ich gar nicht für immer bleiben will. Das wusste ich eigentlich schon immer.

Deshalb bin ich einen anderen Weg gegangen. Aber das heißt nicht, dass Selbstständigkeit in der Pflege für dich keine gute Idee ist. Für viele ist sie genau das Richtige. In diesem Artikel zeige ich dir ehrlich, was als Pflegefachkraft und was als Assistent möglich ist, welche Fallen es gibt und wo du die offiziellen Infos findest.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Regeln sind komplex und unterscheiden sich teilweise je nach Bundesland. Lass dich vor dem Start beraten.

Damit du direkt findest, was dich betrifft:

  • Du bist Pflegefachkraft? Dann lies Teil 1

  • Du bist Pflegehelfer oder Pflegeassistent? Dann lies Teil 2

  • Digitale Wege, Formales und alle Links findest du ab Teil 3


Teil 1: Selbstständig als Pflegefachkraft

Die große Falle: Honorarpflege im Heim

Viele denken bei Selbstständigkeit in der Pflege zuerst an Honorarpflege. Also als freie Pflegekraft einzelne Dienste in Einrichtungen übernehmen, oft über Agenturen und für einen Stundensatz, der deutlich über dem Gehalt einer angestellten Fachkraft liegt.

Klingt gut. Aber hier gibt es ein Problem, das du unbedingt kennen musst. Das Bundessozialgericht hat 2019 entschieden, dass Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige gelten, sondern als Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Der Grund: Die Vorgaben in Pflegeeinrichtungen führen im Regelfall dazu, dass Pflegekräfte in die Organisations- und Weisungsstruktur eingegliedert sind. Kleine Freiräume, etwa bei der Reihenfolge der Pflegemaßnahmen, reichen dafür nach Ansicht des Gerichts nicht aus.

Heißt für dich: Wer als "freie" Pflegekraft im Heim arbeitet, riskiert, dass es rechtlich eine Scheinselbstständigkeit ist. Das kann für dich und den Auftraggeber teuer werden.

Der eigene ambulante Pflegedienst

Das ist der große Schritt. Und er ist deutlich aufwendiger, als viele denken.

Ohne Vertrag mit den Pflegekassen geht es nicht: Pflegekassen dürfen ambulante Pflege nur durch zugelassene Einrichtungen gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI besteht. Einzelpersonen können übrigens nicht direkt mit den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen abrechnen.

Für die Leitung brauchst du eine verantwortliche Pflegefachperson mit zwei Jahren Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre und einer Weiterbildung für leitende Funktionen mit mindestens 460 Stunden. Welche Weiterbildungen das sind, habe ich in Weiterbildung neben der Pflege zusammengefasst.

Was viele nicht wissen: Du musst diese Person nicht selbst sein. Inhaber und verantwortliche Pflegefachperson müssen nicht dieselbe Person sein, der Dienst muss aber ständig unter der Verantwortung einer entsprechend qualifizierten Fachkraft stehen.

Dazu kommt einiges an Organisation: eine Institutionskennzeichen-Nummer, die Registrierung der Pflegekräfte, eine Betriebshaftpflicht, ein Qualitätsmanagement-System und eine belastbare Startkalkulation. Außerdem musst du deine Mitarbeitenden nach Tarif oder mindestens auf regional üblichem Tarifniveau bezahlen, sonst gibt es keine Zulassung.

Die ehrliche Wahrheit: Die größte finanzielle Lücke entsteht oft nicht durch Möbel oder Fahrzeuge, sondern durch die laufenden Löhne, während die Auslastung langsam wächst.

Weitere Wege als Fachkraft

Neben Honorarpflege und eigenem Dienst gibt es weitere Möglichkeiten, zum Beispiel Pflegeberatung, Schulungen für Angehörige oder Unterricht an Pflegeschulen. Welche davon als freier Beruf gilt und welche als Gewerbe, ist nicht immer eindeutig. Das Existenzgründungsportal des Bundes zeigt am Beispiel der Pflegeberatung, dass Finanzämter solche Fälle unterschiedlich einordnen können. Kläre das also vorher.


Teil 2: Selbstständig als Pflegehelfer oder Pflegeassistent

Hier sind die Möglichkeiten deutlich kleiner. Einen eigenen Pflegedienst leiten kannst du ohne Fachkraft-Qualifikation nicht. Was bleibt, sind vor allem Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Unterstützung im Alltag und der Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige, die zu Hause leben, haben seit 2025 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, für alle Pflegegrade. Das Geld ist zweckgebunden und darf nur für Angebote genutzt werden, die nach Landesrecht anerkannt sind.

Typisch sind praktische Hilfen wie Einkaufen oder Vorlesen, Gespräche mit pflegenden Angehörigen oder stundenweise Betreuung.

Das musst du wissen, wenn du so etwas anbieten willst:

Ohne Anerkennung nach Landesrecht zahlt die Pflegekasse nicht. Du brauchst also die Anerkennung deines Bundeslandes, bevor du über den Entlastungsbetrag abrechnen kannst.

Die Regeln unterscheiden sich stark. In NRW zum Beispiel müssen Anbieter, bei denen die helfende Person keine Fachkraft ist, eine Kooperationsvereinbarung mit einer Fachkraft oder einem Regionalbüro abschließen.

Bei der Nachbarschaftshilfe, also wenn Einzelpersonen helfen, sind die Stundensätze begrenzt. Je nach Land liegen sie zwischen 5 Euro in Hamburg und dem Mindestlohn von 13,90 Euro im Saarland. Und Verwandte bis zum zweiten Grad dürfen nicht über den Entlastungsbetrag abrechnen.

Meine ehrliche Einschätzung

Genau das war der Punkt, an dem ich für mich entschieden habe: Das ist nicht mein Weg. Mit gedeckelten Stundensätzen, landesspezifischer Anerkennung und derselben Arbeit wie im Job wäre ich zwar selbstständig gewesen, aber nicht freier.

Für jemanden, der die Arbeit mit älteren Menschen liebt und selbst über seine Zeit bestimmen will, kann ein anerkannter Betreuungsdienst trotzdem richtig gut passen. Wichtig ist nur, dass du vorher weißt, worauf du dich einlässt.


Pflegekräfte in weißer Arbeitskleidung in verschiedenen Situationen der selbstständigen Pflege in Deutschland: unterwegs zu Einsätzen, bei der Büroorganisation, am Auto mit Pflegetasche und gemeinsam als Team.

Teil 3: Selbstständig mit Pflegewissen, auch digital

Und dann gibt es noch einen dritten Weg, über den kaum jemand spricht: dein Pflegewissen nutzen, ohne selbst am Bett zu stehen.

Du weißt Dinge, die viele Menschen dringend brauchen. Pflegende Angehörige, die nicht wissen, was ihnen zusteht. Azubis, die sich auf Prüfungen vorbereiten, gerade wenn ab 2027 die neue Pflegefachassistenz-Ausbildung startet. Kolleginnen und Kollegen, die über eine Weiterbildung nachdenken.

Daraus lassen sich zum Beispiel Checklisten für Angehörige, Lernhilfen für Azubis oder ein Blog und Social-Media-Kanal rund um Pflege machen.

Ich weiß, das klingt erst mal fremd. Mir ging es genauso. Uns hat nie jemand gezeigt, wie man online etwas aufbaut. In der Pflegeausbildung lernst du Dokumentation und Pflegeplanung, aber nicht, wie man ein digitales Produkt erstellt. Und was fremd ist, macht Angst. Das ist normal. Es heißt nicht, dass es nichts für dich ist, sondern nur, dass du es noch nicht kennst.

Der Vorteil gegenüber einem eigenen Pflegedienst: Du brauchst kein Startkapital für Personal, keinen Versorgungsvertrag und keine 460-Stunden-Weiterbildung. Wenn du wissen willst, wie so ein Start realistisch aussieht, lies meinen Guide zum Online Geld verdienen ohne Vorkenntnisse.


Teil 4: Das Formale

Freier Beruf oder Gewerbe?
Ob deine Tätigkeit als freier Beruf oder als Gewerbe gilt, entscheidet das zuständige Finanzamt. Viele pflegerische Tätigkeiten gelten als freiberuflich. Der Bundesfinanzhof hat zum Beispiel entschieden, dass die Tätigkeit eines Fachkrankenpflegers für Krankenhaushygiene einem Katalogberuf ähnlich ist und zu freiberuflichen Einkünften führt. Reine Haushaltshilfe oder Begleitdienste ohne pflegerischen Bezug können dagegen gewerblich sein. Wie eine Gewerbeanmeldung abläuft, zeige ich in Nebenberuflich Gewerbe anmelden.

Beim Finanzamt melden musst du dich immer.
Egal ob Gewerbe oder freier Beruf: Beide müssen sich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt melden.

Scheinselbstständigkeit prüfen lassen.
Wenn du hauptsächlich für einen Auftraggeber arbeitest, kannst du bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Dann weißt du vorher, ob du wirklich selbstständig bist.

Beratung nutzen.
Bei Unsicherheit kannst du dich kostenlos bei der Gründungsberatung des Instituts für Freie Berufe oder in den Servicecentern der Finanzämter beraten lassen.

Übrigens bist du mit dem Gedanken nicht allein: 2025 haben sich in Deutschland so viele Menschen nebenberuflich selbstständig gemacht wie noch nie. Mehr dazu in Nebenberuflich gründen in Deutschland: Was die Zahlen 2026 wirklich sagen.


Hilfreiche Links auf einen Blick


Zum Schluss

Selbstständigkeit in der Pflege kann ein richtig guter Weg sein. Für Fachkräfte mit Leitungswunsch vielleicht der eigene Pflegedienst. Für Menschen, die gern betreuen, ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag.

Für mich war es keiner davon. Nicht, weil die Wege schlecht sind, sondern weil ich nicht für immer in diesem Job bleiben will. Und das ist genauso okay.

Wichtig ist nur, dass du ehrlich zu dir bist: Willst du in der Pflege freier arbeiten? Oder willst du irgendwann raus? Die Antwort entscheidet, welcher Weg zu dir passt.

Und bei dir: Welcher der drei Wege reizt dich am meisten?


Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung.


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